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Voraussetzungen und Weg zum Notariatspatent sind im Aargau im Beurkundungs- und Beglaubigungsgesetz (BeurG) und in der Beurkundungs- und Beglaubigungsverordnung (BeurV) geregelt.
Die Aufgaben und Pflichten der Urkundspersonen sind im Aargau im Beurkundungs- und Beglaubigungsgesetz zusammengefasst.
Die Aargauische Notariatsgesellschaft (ANG) feierte am 1. September 2017 in Meisterschwanden ihr 200-jähriges Bestehen.